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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Event Sport & Lift’n Fly
(nachfolgend Veranstalter) Österreich
Hauptstr. 111
A-9761 Greifenburg

Stand: 03.01.2012

ATU: 66228806


Präambel
Der Deutsche Fallschirmsportverband e.V. (DFV) sieht das Tandemfallschirmspringen als Nachwuchswerbung. Die Tauchverbände PADI und SSI sehen in den Kursen beider Gesellschaften eine Nachwuchsgewinnung im Tauchsport. Ziel ist es demnach, Menschen für den Sport des Fallschirmspringens und Tauchen zu gewinnen. Laut Empfehlung des DFV sollten keine Tandempassagiere befördert werden, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Tauchsport ist die Empfehlung von PADI und SSI, frühestens ab mit der Tauchausbildung mit dem vollendeten 12 Lebensjahr zu Beginnen. Zu berücksichtigen ist jedoch auch grundsätzlich die Fähigkeit eines Menschen, Erlebtes zu verarbeiten. Schließlich soll der Tandempassagier oder Tauchschüler vor Allem Spaß beim Springen haben. Letztlich muss natürlich auch ein entsprechendes, gut sitzendes Gurtzeug oder Tauchausrüstung vorhanden sein. Aus diesen Erfahrungen heraus, schlagen wir ein Alter von mind. 12 Jahren und eine Körpergröße von mind. 1,40m vor, um den ersten Tandemsprung oder Tauchgang zu absolvieren. Nach oben ist bzgl. des Alters prinzipiell keine Grenze gesetzt, sofern die Gesundheit und die körperliche Konstitution einen Tandemsprung/ Taucherlebnis zulassen.

Beachten Sie des Weiteren, dass das Tandemfallschirmspringen oder das Tauchen von vielen Faktoren abhängig ist. Flugrouten, Absprunghöhe, Flugdauer, Wetterlage, Sichtweiten im Tauchsee, Bootverfügbarkeit usw. können variieren und vor Ort geändert festgelegt werden. Dies obliegt meist nicht dem Veranstalter, sondern Dritten. Selbstverständlich sind wir jedoch bemüht, die hierüber getroffene Absprache einzuhalten. Ebenso ist das Tandemfallschirmspringen/ Tauchveranstaltungen vom Wetter abhängig. Sollte ein Sprung oder Tauchgang nicht durchgeführt werden können bemühen wir uns freilich um einen Ausweichtermin. Weiteres hierzu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Klauseln.

§ 1 Vertragsschluss
Zwischen dem Käufer und dem Veranstalter gilt der Vertrag als geschlossen, wenn

1. der Käufer eine Willenserklärung (Annahme) dem Veranstalter gegenüber abgab,

2. der Käufer eine Bestätigung des Veranstalters bzgl. des Vertrages erhalten hat,

3. der Käufer ein Ticket oder einen Gutschein erhalten hat.

§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsinhalt ist die Absolvierung eines Tandemsprunges/ Tauchkurs.

Der Veranstalter stellt hierbei sicher, dass der Tandemsprung oder die Tauchveranstaltunga. an einem dafür vorgesehenen und zugelassenen Flugplatz/Sprungplatz/Tauchsee/Tauchbasis stattfindet

b. durch einen ausgebildeten Tandemmaster/ Tauchlehrer/ Divemaster durchgeführt wird

c. erst nach vorheriger Einweisung und Belehrung des Käufers durchgeführt wird

2. Der Käufer versichert, dass er

a. gesundheitlich in der Lage ist, einen Tandemsprung/ Tauchkurs durchzuführen.

Das bedeutet, dass eine gewöhnliche körperliche Fitness gegeben ist und keine Herz-‐ und/oder Kreislaufbeschwerden oder andere beeinträchtigenden Krankheiten (Bluthochdruck, Asthma, usw.) vorliegen. Im Zweifelsfall muss der Käufer vor Veranstaltungsbeginn einen Arzt konsultieren

b. 12 Stunden vor dem Sprung/ Tauchgang keinen Alkohol trinken oder sonstige berauschende Mittel(auch Medikamente) zu sich nehmen wird

c. die AGB des Veranstalters gelesen und akzeptiert hat

d. die AGB und die Beförderungsbedingungen der durchführenden

Luftsportunternehmen/Flug,-‐bzw.Sprungplatzbetreiber/Fallschirmsprungvereine/ Tauchbasisveranstalter und Seenbesitzer anerkannt

§ 3 Zahlung und Lieferung
Der Käufer zahlt nach Bestätigung (gleichzeitig Rechnung) des Veranstalters per Vorkasse. Hierfür erhält der Käufer eine Rechnung per E-‐Mail. Die Rechnung setzt sich aus dem Warenwert, der gesetzlichen Umsatzsteuer und den Versandkosten zusammen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich mit versichertem Versand. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Veranstalters (Eigentumsvorbehalt).

Die durchschnittliche Lieferzeit beträgt 2 - 3 Werktage innerhalb der Bundesrepublik. Eine Haftung des Veranstalters für Verzug auf Grund des Verschuldens von dritter Seite oder wegen höherer Gewalt ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Zusätzliche Kosten der Lieferung (Zölle, Steuern, usw. bei Lieferung in Nicht EU Länder) gehen zu Lasten des Käufers.

Verlust und Beschädigung der Waren sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

§ 4 Widerrufsrecht -‐ Verbrauchsgüterkauf
Als Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu dem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) kann der Käufer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-‐Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem ihm die Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen ist, jedoch nicht vor Eingang der Ware Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Event Sport & Lift'n Fly

Hauptstr. 111

9761 Greifenburg (Österreich)

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Eine Pflicht zum Ersatz von Nutzungen der Sache, bzw. des Wertes der Nutzungen besteht nicht. Kann die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss dem Veranstalter insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung kann vermieden werden, indem der Käufer die Sache nicht sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sache sind auf Gefahr des Veranstalters zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Käufer abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Veranstalter mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht besteht ebenfalls nicht bei Käufen, die nicht im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes getätigt wurden.

§ 5 Übertragung und Veräußerung
Die Übertragung der Gutscheine / Tickets an Dritte ist grundsätzlich gestattet. Die Übertragung ist dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen. Hierbei sind der Name und die vollständige Adresse der Person anzugeben, die den Gutschein / das Ticket erhalten hat.

Die Veräußerung der Gutscheine / Tickets an Dritte , ins Besondere via Internetplattformen wie Ebay ist grundsätzlich untersagt. Die Gutscheine / Tickets verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche Dritter richten sich ausschließlich an den Veräußerer.

§ 6 Gültigkeit von Gutscheinen und Tickets
Die Gutscheine / Tickets verlieren nach Ablauf von 3 Jahren ihre Gültigkeit. Hierbei ist die gesetzliche Verjährungsfrist des § 195 iVm § 199 I Nr. 1 BGB maßgebend. Hat der Veranstalter bereits die Leistung für den Gutschein (Kaufpreis) erhalten, ist er nach der Verjährung zur Auszahlung des Geldwertes an den Käufer ␣ abzüglich des dem Veranstalter entgangenen Gewinns ␣ verpflichtet.

Tandemsprünge werden grundsätzlich nur unter Vorlage des Gutscheins / Tickets absolviert. Ist bereits ein Termin vereinbart, der Gutschein / das Ticket jedoch nicht als Nachweis vorhanden, ist der Käufer dem Veranstalter für die auf den Termin bis dahin erbrachten Leistungen und/oder Aufwendungen schadensersatzpflichtig.

Verlorene Gutscheine / Tickets werden grundsätzlich nicht ersetzt.

§ 7 Veranstaltungsort-‐ und Zeit
Grundsätzlich werden Ort und Zeit der Veranstaltung mit dem Käufer individuell vereinbart. Die Vereinbarung einer bestimmten Tageszeit ist möglich und wird im Rahmen der Möglichkeiten des Veranstalters auch eingehalten. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass der Termin nicht nur vom Veranstalter, sondern auch von weiteren Faktoren, wie Wetter, Luftraumfreigabe, Flugzeug, usw. abhängig ist. Aus diesem Grunde wird grundsätzlich empfohlen, für den Tandemsprung einen ganzen Tag einzuplanen, damit eventuelle Verzögerungen aufgefangen werden können.

§ 8 Stornierung eines Termins, Rücktritt vom Vertrag
Sollte ein Termin vom Käufer nicht wahrgenommen werden können, so ist dies bis spätestens 1 Woche vor dem Termin dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Für verspätete Stornierungen wird ein Betrag iHv 20 % des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung fällig.

Die Stornierung eines Termins aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Gründe sind für den Käufer und den Veranstalter bspw. eine plötzliche Erkrankung, der Tod eines Angehörigen, ein Verkehrsunfall auf dem Weg zum Sprungplatz, usw. Zusätzlich sind für den Veranstalter als wichtige Gründe bspw. der Ausfall des Absetzflugzeuges, die Beschädigung des Fallschirmes, die Sperrung des Luftraumes, usw., zu nennen. Die Aufzählung der wichtigen Gründe ist nicht abschließend.
In den Fällen des § 8 Nrn. 1 und 2 soll zunächst ein neuer Termin vereinbart werden. Die Absprache obliegt den Vertragsparteien.

Beiden Vertragsparteien wird gleichzeitig ein Rücktrittsrecht im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe eingeräumt. Der Rücktritt erfolgt dann Zug um Zug.

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ist ohne Angabe von Gründen grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen kann der Veranstalter im Einzelfall gegen sich gelten lassen. Dem Käufer wird dann das Recht zur Rückgabe des Gutscheins eingeräumt. Hierfür erhält er einen Gutschein für Waren aus dem Sortiment des Veranstalters. Einen Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes hat der Käufer in diesen Fällen jedoch grundsätzlich nicht.

Finden gewerbliche Event-‐ und/oder Incentiveveranstaltungen ␣ die zu einem bestimmten Termin gebucht sind ␣ auf Grund der Wetterbedingungen oder aus Gründen, die der Event-‐ und/oder Incentiveveranstalter zu vertreten hat, aus, fällt eine Stornogebühr iHv 15 % des Kaufpreises als Aufwandsentschädigung an.

§ 9 Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der von ihm mit einem Dritten abgeschlossenen Haftpflicht-‐ und Luftfahrtversicherung für Tandemmaster und deren Passagiere. Eine weitergehende Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Dasselbe gilt für den Ausfall eines vereinbarten Termins zum Tandemsprung seitens des Veranstalters, soweit Dritte (Pilot, Flugplatzorganisation, Sprungplatzorganisation, usw.) dies zu vertreten haben oder der Sprung technisch-‐ oder wetterbedingt oder auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden kann. Es soll ein Ausweichtermin - der auch an einem anderen Ort stattfinden kann - vereinbart werden. § 8 Nr. 4 bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Urheberrecht
Das Design sowie die Marke Event Sport & Lift’n Fly, ebenso Fotos, Videos, Urkunden und sonstige Aufzeichnungen in Wort, Schrift und Bild sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Nachdruck - auch nur auszugsweise - bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

§ 11 Schriftformerfordernis
Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten die Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, welche, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie beim Abschluss des Vertrages diesen Punkt beachtet hätten.